FMNEWS - Januar 2010

§13b UStG
Innergemeinschaftliche Dienstleistungen
Neue Regelungen


Was ist betroffen ?

  • - alle sonstigen Leistungen an Kunden in die EU
  • - alle sonstigen Leistungen von Lieferanten aus der EU
  • - grundsätzlich handelt es sich um eine sonstige Leistung, wenn es keine Warenlieferung ist
Hinweis:
Bitte klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie von dieser Neuregelung betroffen sind und stimmen Sie die erforderlichen Schritte mit ihm ab.

Was ist in der Office Line zu tun ?

Auf den betroffenen Eingangs- und Ausgangsrechnungen muss

  • - die Umsatzsteuer ID des Lieferanten und Empfängers aufgedruckt sein
  • - folgender Vermerk : "Nach §13b schuldet der Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer - Art. 196 MwStSystRL". Der Vermerk kann in der aktuellen Office Line Version bei der Besteuerungsart hinterlegt werden und wird automatisch angedruckt.
  • - Anlage der erforderlichen Steuercodes, Besteuerungsart und Umsatzsteuerkennziffern

Einrichtung in der Office Line

Falls Sie Hilfe bei der Einrichtung benötigen, vereinbaren wir gerne einen Termin vor Ort. Für Rückfragen oder Terminabsprachen stehen wir unter Telefon 089/139577-0 zur Verfügung oder senden Sie eine Nachricht an info@fm-software.net.


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